Abfallarten     

Start/Kontakt

Firmenprofil

Abfallarten

Container

zus. Leistungen

Kosten/Beratung

Impressum

Gängige Abfallarten und Sortierkriterien

Die nachstehende Liste enthält die derzeit gängigsten Abfallarten. Nähere Informationen  zur Abfall-Zusammensetzung, Sortierkriterien etc. erhalten Sie durch anklicken des jeweiligen Stichwortes.

Ø      gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Ø      gemischte Siedlungsabfälle / Sperrmüll

Ø      Holz

Ø      Grünabfälle (biologisch abbaubare Abfälle)

Ø      Bauschutt

Ø      Bodenaushub

Ø      Asbestzementabfälle

Ø      Mineralwolle

Ø      EPS - Dämmstyropor

Ø      Kleinmengen (Bau- und Abbruchabfälle, Bauschutt)

Ø      sonstige Abfälle

Einen Überblick über die verfügbaren Containergrößen finden Sie unter Container.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen weiter! Sie erreichen uns unter:

Tel.: 02196 / 2221           FAX: 02196 / 95847            E-Mail: info@con-boy.de

 

gemischte Bau- und Abbruchabfälle, ASN 17 09 04

enthalten sein dürfen:

Holz, Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, Bauschutt, Rigips, Heraklit etc.,
Matratzen gegen Aufpreis

nicht enthalten sein dürfen:

Grünabfälle
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren,
Elektrogeräte (weder Groß- noch Kleingeräte),
Altreifen, AIV-Holz (Bahnschwellen, Jägerzaun etc.),
Asbestzementabfälle,
Mineralwolle (bzw. jegliche Art von Dämmwolle),
EPS (Dämmung aus Styropor, Beimengung über 15 %)

nach oben

gemischte Siedlungsabfälle, ASN 20 03 01
Sperrmüll, ASN 20 03 07

enthalten sein dürfen:

Holz, Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, Bauschutt, Rigips, Heraklit etc.,
Matratzen gegen Aufpreis

nicht enthalten sein dürfen:

Grünabfälle
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren,
Elektrogeräte (weder Groß- noch Kleingeräte),
Altreifen, AIV-Holz (Bahnschwellen, Jägerzaun etc.),
Asbestzementabfälle,
Mineralwolle (bzw. jegliche Art von Dämmwolle),
EPS (Dämmung aus Styropor, Beimengung über 15 %)

 nach oben

Holz, Verwertungsstufe A II / III, ASN 17 02 01

enthalten sein dürfen:

Bau- und Abbruchholz, Paletten mit kleinen Anhaftungen,
Möbelholz (ohne Glas, mit Metallbeschlägen), Spanplatten

nicht enthalten sein dürfen:

Papier, Kunststoff, Schutt, Glas, Heraklit, behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen) etc.

Holz, Verwertungsstufe A IV, ASN 17 02 04*

enthalten sein dürfen:

Holzabfälle mit schädlichen Anhaftungen,
z.B. Jägerzaun, Bahnschwellen,
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
mehrfach lackiertes Holz

nicht enthalten sein dürfen:

Abfälle aller Art

 nach oben

Park- und Gartenabfälle, ASN 20 02 01

enthalten sein dürfen:

Rasenschnitt, Heckenschnitt, Baumschnitt,
Ast- bzw. Stammdurchmesser bis zu 15 cm

Baumstubben, Wurzelwerk, Stammholz, ASN 20 02 01

enthalten sein dürfen:

Baumstubben, Wurzelwerk, Stammholz
Ast- bzw. Stammdurchmesser über 15 cm

nicht enthalten sein dürfen:

Bodenaushub, Bauschutt, Abfälle

 nach oben

Bauschutt, recyclingfähig, ASN 17 01 07

enthalten sein dürfen:

reines Steinmaterial wie Fliesen, Dachziegel, Ziegel,
Kalksandstein, Putz, Betonabbruch, Keramik, Poroton)
ohne Beimischungen von nicht recyclingfähigem Bauschutt
         (Ytong, Bims, Hohlblock etc.)
ohne Beimischung von Aushub oder Abfällen (z.B. Rigips), Armierung etc.
max. Kantenlänge 50 cm

Bauschutt, nicht recyclingfähig, ASN 17 01 07 NR

enthalten sein dürfen:

Ytong, Hohlblock, Bims Fachwerk
Mischungen aus recyclingfähigem und nicht recyclingfähigem Bauschutt

nicht enthalten sein dürfen (in beiden Bauschutt-Kategorien):

Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Rigips, Heraklit, Abfälle

Die Entsorgung von Lehmschutt z.B. aus der Renovierung von Fachwerkhäusern bedarf stets einer vorherigen Rücksprache bez. der Zusammensetzung des Materials.

 nach oben

Bodenaushub, ASN 17 05 04

enthalten sein darf:

reiner Bodenaushub inkl. Felsgestein

nicht enthalten sein dürfen:

Bauschutt, Abfälle

 nach oben

Asbestzementabfälle (asbesthaltige Baustoffe), ASN 17 06 05*

Asbestzementabfälle dürfen lt. den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften nur in verpackter Form transportiert und entsorgt werden. Hierfür sind spezielle Behälter vorgeschrieben, die mit entsprechenden Warnmarkierungen versehen sein müssen.

Diese Behälter sind vorrätig in den Maßen

  90 x   90 x 110 cm für kleinformatige Platten und Bruchstücke sowie

265 x 125 x   30 cm für Wellplatten, großformatige Fassadenplatten etc. 

Andere Größen sind bei Bedarf ebenfalls lieferbar.

Die Entsorgung hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.

 nach oben

Mineralwolle, ASN 17 06 03*
(Dämmmaterial wie Glaswolle, Steinwolle etc.)

Mineralwolle-Abfälle dürfen lt. derzeit gültigen Vorschriften ebenfalls nur in verpackter Form transportiert und entsorgt werden. Hierfür sind spezielle, staubbeschichtete Behälter mit einem Fassungsvermögen von 1cbm (90 x 90 x 110 cm) vorrätig.

Die Entsorgung dieses als „gefährlicher Abfall“ eingestuften Materials hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.

nach oben

EPS – Dämmstyropor, HBCD-haltige Dämmstoffe, ASN 17 06 04

Die Vorschrift für die getrennte Entsorgung inkl. Nachweisführung unter der Abfallschlüsselnummer 170604* ist seit Anfang des Jahres 2018 wieder in Kraft.

Aktuell gibt es noch einige Entsorger, die die Beimischung von Kleinmengen (nicht mehr als ca. 10-15 Volument-%) akzeptieren. Wie lange das sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Die Entsorgung dieses Materials unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die Nachweisführung.

nach oben

Kleinmengen

2018 haben wir unser Leistungsangebot erweitert und können Ihnen jetzt eine Lösung für die Entsorgung von Kleinmengen in der Größenordnung 1cbm oder 2cbm anbieten.

Das Angebot betrifft die Abfallarten:

gem. Bau- und Abbruchabfälle, ASN 17 09 04

enthalten sein darf:

Holz, Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, Rigips, Heraklit etc.,
Matratzen gegen Aufpreis

nicht enthalten sein dürfen:

Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren, Grünabfälle
Elektrogeräte (weder Groß- noch Kleingeräte), Altreifen,
A IV-Holz (Bahnschwellen, Jägerzaun etc.), Asbestzementabfälle,
Mineralwolle (bzw. jegliche Art von Dämmwolle),
EPS (Dämmung aus Styropor, Beimengung über 15 %)

gem. Bauschutt, ASN 17 01 07

enthalten sein dürfen:

recyclingfähiges Steinmaterial wie Fliesen, Dachziegel, Ziegel, Kalksandstein, Putz,
Betonabbruch, Keramik, Poroton, Ytong, Bims, Hohlblock

nicht enthalten sein dürfen:

Abfälle, Aushub, überstehende Armierung, Schutt mit Überlänge über 50cm Kantenlänge

Die Fraktionen werden jeweils auf der Baustelle in BigBag's verladen und so bereitgestellt, dass diese mit dem Container-LKW erreicht werden können. Diese BigBag's werden von uns in Sammeltouren in Container verladen und zur entsprechenden Entsorgungsanlage transportiert. Geplant ist pro Abfallsorte eine monatliche Sammeltour.

Die Abfälle werden vor Ort bei Abholung einer Sichtkontrolle unterzogen. Material aus Fehlwürfen wird kostenpflichtig aussortiert und verbleibt an der Anfallstelle.

Bei der Sammeltour können pro Abfallsorte max. 2 BigBags abgeholt werden. Bei höherem Abfallanfall sollten Sie auf unsere Absetzcontainer zurückgreifen, die bei Mischabfällen in den Größen 5cbm, 7cbm und 10cbm und bei Bauschutt in den Größen 5cbm und 7cbm zur Verfügung stehen.

Bitte fragen Sie bei Interesse die aktuellen Kosten an.

nach oben

sonstige Abfälle

Ist die bei Ihnen zur Entsorgung anstehende Abfallsorte in unsere Liste nicht aufgeführt? Kein Problem! Sie nennen uns die genaue Zusammensetzung und die ungefähre Menge, wir suchen für Sie einen Entsorgungsweg!

nach oben